Die Annahme von Beiträgen, Geschenken oder Zuschüssen liegt im Ermessen der Gaertner Stiftung. Die Gaertner Stiftung nimmt keine Geschenke an, wenn sie nicht in Übereinstimmung mit dem Zweck und der Mission der Gaertner Stiftung verwendet oder ausgegeben werden können.
Es werden keine unwiderruflichen Schenkungen, gleichgültig, ob es sich um direkte oder lebenslange Zuwendungen handelt, angenommen, wenn die Schenkung unter irgendeinem vernünftigen Satz von Umständen die finanzielle Sicherheit des Spenders gefährden würde.
Die Gaertner Stiftung sieht davon ab, Ratschläge über die steuerliche oder sonstige Behandlung von Schenkungen zu erteilen, und ermutigt die Spender, sich von ihren eigenen professionellen Beratern beraten zu lassen, um sie bei der Abwicklung ihrer Spende zu unterstützen.
Die Gaertner Stiftung nimmt Spenden in Form von Bargeld oder öffentlich gehandelten Wertpapieren entgegen. Sachspenden werden nach dem Ermessen der Gaertner Stiftung akzeptiert.
Bestimmte andere Geschenke, Immobilien, persönliches Eigentum, Sachgeschenke, nicht liquide Wertpapiere und Beiträge, deren Quellen nicht transparent sind oder deren Verwendung in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, müssen aufgrund der besonderen Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten, die sie für die Gaertner Stiftung darstellen können, vor der Annahme überprüft werden.
Die Gaertner Stiftung wird Spendern, die die steuerlichen Anforderungen an das von der Wohltätigkeitsorganisation als Geschenk erhaltene Vermögen erfüllen, eine Bestätigung ausstellen. Mit Ausnahme von Geldgeschenken und öffentlich gehandelten Wertpapieren darf jedoch kein Wert auf eine Quittung oder eine andere Form des Nachweises einer von der Gaertner Stiftung erhaltenen Schenkung angerechnet werden.
Die Gaertner Stiftung respektiert die Absicht des Spenders in Bezug auf Geschenke für eingeschränkte Zwecke und solche, die sich auf den Wunsch beziehen, anonym zu bleiben. In Bezug auf anonyme Geschenke wird die Gaertner Stiftung Informationen über den Spender auf diejenigen Mitarbeiter beschränken, die dies wissen müssen.
Die Gaertner Stiftung entschädigt keine Dritten, sei es durch Provisionen, Vermittlungsgebühren oder andere Mittel, für die Weiterleitung eines Geschenks oder eines Spenders an die Gaertner Stiftung.