Ab 1. Mai – neue Reform des Jugendschutzes

Eka/ May 31, 2021/ corona, Gesundheit, Internetsucht, Kinder, Medienkonsum

Reform des Jugendschutzgesetzes

Kinder Internet

Kinder und Jugendliche verbringen viel Zeit im Internet 

  • Im Jahr 2020 waren Jugendliche im Alter von 12 bis 19 Jahren 205 Minuten täglich online.
  • Über 40% der Kinder von zehn bis 18 Jahren haben im Internet bereits negative Erfahrungen gemacht.
  • 800.000 Kinder von zehn bis 18 Jahren wurden bereits im Netz beleidigt oder gemobbt.
  • 250.000 Kinder wurden von Erwachsenen mit dem Ziel sexuellen Missbrauchs kontaktiert.
  • 70% der Mädchen und Frauen sind bei der Nutzung sozialer Medien von digitaler Gewalt betroffen.

Mit der Reform des Jugendschutzgesetzes treten zum 1. Mai neue Regelungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz in Kraft, um Kinder und Jugendliche vor den Gefahren im Netz besser zu schützen. Mit moderner und zukunftsoffener Regulierung setzt das Gesetz an den zentralen Herausforderungen für ein gutes Aufwachsen mit Medien von Kindern und Jugendlichen an. Langjährige Forderungen der Fachwelt, Einigungen zwischen Bund und Ländern, der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien für die 19. Legislaturperiode sowie Forderungen der Kinderkommission des Deutschen Bundestages und des Kinderrechtsausschusses der Vereinten Nationen werden damit umgesetzt.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey:

“Mit dem neuen Jugendschutzgesetz geben wir zeitgemäße Antworten auf die drängenden Herausforderungen des Kinder- und Jugendmedienschutzes: Bisher ging es vor allem um den Schutz vor der Konfrontation mit Inhalten und es gab Unterschiede zwischen den Regelungen on- und offline. Aber das entspricht nicht mehr der Realität, wie Kinder und Jugendliche Medien nutzen. Aktuelle Risiken wie beispielsweise eine sexuell motivierte Ansprache, also das sogenannte Cybergrooming, oder Kostenfallen und Mobbing waren noch nicht geregelt.

Kinder und Jugendliche sind einen großen Teil des Tages online – häufig schon im Grundschulalter mit dem eigenen Smartphone und ohne elterliche Begleitung. Das ist wichtig für die digitale Teilhabe, birgt aber eben auch neue Gefahren. Kinder und Jugendliche sollen gut und unbeschwert aufwachsen. Dazu gehört, dass sie sich in altersgerechten Interaktionsräumen bewegen können. Ganz bewusst haben wir die neuen Regelungen deshalb auch aus der Perspektive von Kindern und Jugendlichen gedacht und haben uns weniger an Verbreitungswegen und Mediensparten orientiert.”

Überblick über die neuen Regelungssätze:

1. Verpflichtung zu strukturellen Vorsorgemaßnahmen

Relevante Internetdienste für Kinder und Jugendliche werden verpflichtet, angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen zu treffen.

2. Modernisierung von Alterskennzeichen

Die Alterskennzeichnungen für Computerspiele und Filme werden modernisiertund bieten in Zukunft verlässliche und nachvollziehbare Orientierung für Eltern, Fachkräfte sowie Kinder und Jugendliche selbst.

3. Konsequente Rechtsdurchsetzung

Das Jugendschutzgesetz ermöglicht eine konsequente Rechtsdurchsetzung auch gegenüber Anbietern, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben.

4. Schaffung einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz wird geschaffen. Sie wird die Aufsicht über die Einhaltung der neuen Anbieterpflichten führen. Ebenso wird sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteure vernetzen, die weiterhin notwendige Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes vorantreiben und Orientierung ermöglichen.

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